Architektur
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In der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) erstellt der Architekt die Grundlagen für Ihre konkretere Planung. Es erfolgt z. B. die Abfrage Ihrer baulichen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten, eine gemeinsame Begehung des Grundstückes, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Festlegung der weiteren Fachplaner und schließlich die Zusammenfassung der ersten Beratungen.
In der Leistungsphase 2 (Vorplanung) erstellt der Architekt skizzenhaft einen Vorentwurf Ihres Hauses.
In den Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen sind schon viele Ihrer Vorstellung enthalten. Raumfunktionen, Raumgrößen sowie die Gestalt des Hauses sind ansatzweise zu erkennen. Hinzu kommt eine erste Kostenschätzung, sowie die Klärung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den Behörden.
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Die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) beinhaltet das Durcharbeiten des Planungskonzepts und das stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf.
Das Resultat ist die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z. B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfszeichnungen in Maßstäben von 1:100 oder 1:50. Des Weiteren führt der Architekt Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. In dieser Phase erfolgt auch eine Kostenberechnung nach DIN 276 und die Kostenkontrolle durch den Vergleich dieser Kostenberechnung mit der ersten Kostenschätzung.
Zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) gehört das Erarbeiten der Unterlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen, der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, das Einreichen dieser Unterlagen und das führen noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden. Letztlich sind noch Planungsunterlagen zu vervollständigen und anzupassen.
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Die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) hat die Lph 1-4 zur Grundlage. Hier wird die Ausführung im Detail unter Einbezug aller fachlich Beteiligten vorbereitet wird.
Die Leistungen sind hier:
Durcharbeiten der bisherigen Ergebnisse unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung.Die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1.
Das Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung.
Das Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.
Die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe ) hat das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und das Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung ebenfalls Beteiligten zum Inhalt.
In der Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) wird die Vergabe der Leistungen nach Plan der Leistungsbeschreibung durchgeführt.
Leistungsphase 7 sieht für den Architekt folgenden Aufgaben vor:
Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche,
Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen,
Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken, Verhandlung mit Bietern,
Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung und Mitwirken bei der Auftragserteilung. -
In der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) liegt besonderes Gewicht auf der Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, des Zeitplanes, der Ausführung von Tragwerken, von Fertigteilen und Detailkorrektur und der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Weitere notwendige Leistungen sind:
Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
Aufstellen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) und Führen des Bautagebuches.
Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen und Abnahme aller Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln.
Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung nach DIN 276.
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme.
Übergabe des Objekts einschließlich
Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle.
Auflisten der Gewährleistungsfristen.Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) dient der Betreuung des fertigen Objekts.
Ihr Architekt nimmt dazu eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen durch.
Im Falle auftretender Mängel überwacht der Architekt die veranlasste Mängelbeseitigung. Auch wirkt er bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit, die sie erst nach Ablauf der Gewährleistung auszahlen müssen.Für die Dokumentation ihres Hauses stellt der Architekt Ihnen alle zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zusammen.
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Wir können Ihren Baubestand z.B. auf baurechtliche oder bauphysikalische Aspekte hin untersuchen.
Diese Analysen können dann als Grundlage für mögliche bauliche Erweiterungen, Umbauten oder auch energetische Verbesserungsmaßnahmen dienen. -
Der Bauherr stellt sich immer wieder die Frage, was ein Neubau, Umbau oder eine Sanierung kostet.
Wir können Sie von einer Grobkostenschätzung bis hin zur detaillierten Kostenberechnung bei der Beantwortung dieser Frage unterstützen.
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Die Entwicklung eines Bauprojektes ist ein hochkomplexer Vorgang, bei dem es gilt, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt möglichst viele Aspekte zu berücksichtigen.
Wir durchleuchten mit Ihnen diese Aspekte und entwickeln für Sie maßgeschneiderte Lösungen.
Brandschutz
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Für jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist ein Brandschutznachweis als Bautechnischer Nachweis erforderlich.
Im Falle von Gebäuden der Gebäudeklasse 5, Mittel- und Großgaragen oder Sonderbauten ist der Brandschutznachweis prüfpflichtig und muss dem Bauantrag beigefügt werden. Wahlweise ist er von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz zu prüfen.
Idealerweise sind wir dabei von Anfang an mit eingebunden, um gemeinsam mit allen an der Planung Beteiligten eine objektspezifische, schutzzielorientierte und kostenbewusste Umsetzung des individuellen Entwurfsgedankens zu erarbeiten.
Dabei bieten wir individuelle Lösungen für jede Bauaufgabe – vom Dachgeschoss bis zum komplexen Industriebau, vom modernen Holzbau bis zum denkmalgeschützten Bestandsgebäude.
Wir bereiten die komplexe Fachplanung und die Brandschutznachweise nach der Bauvorlagenverordnung §11 Abs 1 und 2 in erläuterndem Text und Plandarstellung auch in einer für den Laien verständlichen Form auf.
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Bestandserfassung mit Dokumentation über Dokumentationssoftware im Gebäude
Analyse der Genehmigungssituation im Bestand und der tatsächlichen Umsetzung vor Ort, Soll
Ist Vergleich
Aussage zum möglichen Bestandsschutz
Aussagen zur tatsächlichen Mängelsituation
Feuerbeschauen
Beratung zu alternativen, schutzzielbezogenen Brandschutzkonzepten und zur wirtschaftlichen Sanierung von Mängelsituationen im Bestand
Oft werden beim Bauen im Bestand Bauteile an die heutigen brandschutztechnischen Anforderungen angepasst, ohne dass die Notwendigkeit hierfür gegeben ist. Mit dem Ziel, diese Bauteile unverändert belassen zu können, erarbeiten wir zunächst eine auf unserer Erfahrung mit historischen Bauteilen basierende Bewertung und prüfen so im Vorfeld, ob die Bauteile den Anforderungen aus der Entstehungszeit entsprechen.
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Sowohl im Bestand als auch Neubau bieten wir folgende Leistungen:
Bewertungen, Stellungnahmen und Gutachten
Brandschutznachweise mit materiellen Anforderungen
Brandschutznachweise schutzzielbezogen
Brandschutznachweise über Ingenieurmethoden mit Partnern
Brandschutzkonzepte
Maßnahmenkataloge
Kostenermittlung von Maßnahmen
Ob Bestandschutz oder genehmigungsfreie Bauvorhaben, die Bandbreite individueller brandschutztechnischer Fragestellungen ist groß. Wir unterstützen Sie bei Ihren ganz individuellen Problemstellungen. Mit Sachverständigengutachten, Bewertungen, Stellungnahmen und Maßnahmenkatalogen, bei denen sowohl der architektonische Anspruch als auch die bauordnungsrechtlichen Schutzziele im Vordergrund stehen. Wirtschaftlichkeit und ein zeitgemäßes Schutzniveau basierend auf heutigen Erkenntnissen sind dabei eine Selbstverständlichkeit.
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Ein ganzheitlicher Ansatz wird mit einer stringenten Planung und Umsetzung erreicht:
Brandschutzsanierungen
Generalplaner und Umsetzung mit weiteren Fachplanern und Partnerbüros
Brandschutzbauleitung bis hin zu FM
Wir erbringen hierzu auch alle HOAI-Leistungen
Während der Objektplanung beraten wir unsere Kunden, Architekten und Fachplaner in allen brandschutztechnischen Fragestellungen bis hin zur ausführungsreifen Detaillösung.
Dabei greifen wir bei Bedarf auf ein Netzwerk von kompetenten Spezialisten zurück, insbesondere bei Detailfragen zur Verwendung von Bauprodukten, Bauarten oder für die beurteilende Prüfung von Bauteilen.
Im Zuge der Bauausführung prüfen wir persönlich vor Ort die Ausführung Ihres Gebäudes auf die prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutznachweis und darüber hinaus übernehmen wir weitere Stufen der LPh 8 gem. AHO BRANDSCHUTZ.
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Flucht- und Rettungspläne nach ASR nach DIN ISO 23061
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Brandschutzordnungen Teile A B C nach DIN 14096
Wir stellen externe Brandschutzbeauftrage für Fremdfirmen
Sollten wir auch mit Leistungen aus dem betrieblich-organisatorischen Brandschutz beauftragt werden, sorgen wir für die rechtzeitige Erstellung von weiteren brandschutzrelevanten Dokumenten wie z.b. F+R-Pläne Fw- Pläne und Brandschutzordnungen, sowie der erforderlichen Dokumentation der Umsetzung des Gebäudes.
Alles aus einer Hand aufeinander abgestimmt und ohne Kommunikationsverluste, dafür garantieren wir.
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Schutzziel und leistungsbezogene Nachweise im Sonderbau mit Ingenieurmethoden
Sonderbauten sind bauliche Anlagen, Gebäude oder Räume besonderer Art, Größe oder Höhe oder für besondere Nutzerkreise. Dafür existieren teilweise besondere Regeln.
Simulationen als Nachweise helfen da wo vorhandenes Bauordnungsrecht und technische Regeln als Nachweise entweder fehlen, nicht ausreichen, nicht wirtschaftlich oder nicht praxisgerecht zum Ziel führen und damit nicht mehr weiterhelfen. Sie ermöglichen Problemfällen gegenüberzutreten oder sie gezielt zu vermeiden und damit ein zeitgemäßes Schutzniveau für alle Beteiligten zu erreichen.
In einem über 8000 m² großen Industriegebäude aus den 1930er-Jahren müssen zur Gewährleistung der Schutzziele für die zukünftige Nutzung Ertüchtigungsmaßnahmen erfolgen, so unter anderem auch die Nachrüstung einer funktionsfähigen und sicheren Rauch- und Wärmeableitung im Brandfall. Dies stellt aufgrund der historischen Bausubstanz und den Dimensionen einen großen technischen und wirtschaftlichen Aufwand dar. Durch die Anwendung numerischer Simulationsmethoden konnten wir hier eine deutlich wirtschaftlichere Lösung finden und eine Optimierung der erforderlichen Eingriffe bewirken, als sie bei einer herkömmlichen Nachweisführung ohne die Anwendung ingenieurmäßiger Verfahren möglich wären.
Nach Festlegung der Randbedingungen und Erfassung aller relevanten Informationen wurde das geometrische Simulationsmodell erstellt, sowie die zu simulierenden Brandszenarien definiert. Die eigentliche Simulation erfolgte schließlich mit entsprechender zertifizierter und validierter Software auf Basis der CFD-Methode (Computational Fluid Dynamics). Mithilfe solcher CFD-Simulationen, auch als Feldmodell bezeichnet, kann die Strömung von (Brand-) Gasen und deren Temperatur innerhalb des jeweiligen Modelles präzise nach Ort und Zeit ausgewertet werden.
Solche rechnergestützten Brand-, Entrauchungs- und Evakuierungssimulationen sind heutzutage ein nicht mehr wegzudenkendes Werkzeug für technisch und wirtschaftlich optimale Nachweisführung, Begründung von Abweichungen oder der Ermöglichung einzigartiger Gestaltungskonzepte.
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